Honorar

Praxis für Psychotherapie (Heilpraktikergesetz) für Kinder, Jugendliche & Erwachsene

Honorar

Die Behandlungskosten von Heilpraktikern sowie Heilpraktikern für Psychotherapie können in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. In bestimmten Fällen gibt es – wenn auch selten –  Ausnahmen. Hierzu müssen Sie jedoch Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen/einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie vergeblich bei den von der Krankenkasse zugelassenen Psychotherapeuten (Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) versucht haben einen Platz zu bekommen.

Gegebenenfalls ist es möglich, dass eine Kostenübernahme oder Teilerstattung bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, der Beihilfe oder Berufsgenossenschaft erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor der Behandlung um abzuklären, ob die Versicherung auch die Kosten/Teilkosten für Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt.

Auf die Höhe einer möglichen Erstattung hat ein Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie keinen Einfluss. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Sätze des aktuell gültigen GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus dem Jahr 1985 stammt und seither nicht an die allgemeine Kostensteigerung angepasst wurde.

Für Selbstzahler besteht die Möglichkeit die Psychotherapie als notwendige Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen.

Vorteile für Selbstzahler:

  • In der Regel kurze Wartezeit.
  • Keine Antragstellung
  • Keine Diagnose oder Weitergabe von anderen Behandlungsdaten an dritte Stellen. Dieses kann wichtig sein bei (Neu-) Eintritt in die private Krankenversicherung, dem Abschluss von Versicherungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung).

Vielleicht ist es für Sie auch eine Möglichkeit die oft monatelange Zeit auf einen von der Krankenkasse bezahlten Psychotherapieplatz zu überbrücken. Ich biete Ihnen an, Sie in der Wartezeit unterstützend durch die schwierige Zeit zu begleiten.

Ausfallhonorar

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bis 48 Stunden vorher bitte ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird Ihnen 50 % der Kosten für die vereinbarte Einheit berechnet. Nur bei nachvollziehbarer Begründung wie z.B. einem Unfall oder plötzlicher schwerer Erkrankung wird davon abgesehen

Sozialtarif

Sollten Sie nachweisbar die Kosten nicht aufbringen können, sprechen Sie mich möglichst noch vor Behandlungsbeginn an. Es kann evtl. eine Sonderregelung verabredet werden.